Wehrbeauftragter fordert neuen Haar- und Barterlass für Truppe

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), fordert klarere Regeln für das äußere Erscheinungsbild von Bundeswehrsoldaten. »Der Haar- und Barterlass ist für den täglichen Dienst der Truppe von Bedeutung und sollte längst vorliegen«, sagte Otte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019 hat das Verteidigungsministerium bisher versäumt, einen neuen Erlass vorzulegen. Ein Stabsfeldwebel hatte damals geklagt, weil er als Mann keine langen Haare tragen durfte – anders als Frauen. Seine Beschwerde wurde vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts zwar zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines »überschaubaren Zeitraums einer Überarbeitung«, stellten die Richter fest.

»Militärische Funktionalität berücksichtigen«

»Seit mehr als sieben Jahren warten unsere Soldatinnen und Soldaten auf eine neue Rechtsgrundlage« kritisiert nun Otte. »Dass sich Angehörige der Bundeswehr bis heute an einer veralteten Vorschrift orientieren müssen, sorgt zunehmend für Unmut und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.«

Eine Neuregelung solle »zeitgemäß sein und sowohl die militärische Funktionalität als auch die berechtigten individuellen Bedürfnisse unserer Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigen«. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte dem RND, die Neufassung der Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild sei derzeit noch nicht abgeschlossen.

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