Schwangere EU-Abgeordnete sollen Stimmrecht übertragen können
Im Europaparlament sollen schwangere Abgeordnete vor und nach der Geburt künftig ihr Stimmrecht auf eine Kollegin oder einen Kollegen übertragen können. Das Parlament beschloss mit großer Mehrheit eine Änderung der Stimmrechtsregeln, die in den drei Monaten vor und den sechs Monaten nach der Geburt gelten soll. Für Väter gilt die neue Regelung nicht.
Die deutsche SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt ist im vergangenen Jahr Mutter geworden. »Während ich mich von der Geburt erholt und mich um mein Neugeborenes gekümmert habe, ging meine Stimme verloren«, sagte sie. »Das ist nicht nur unfair. Es ist undemokratisch.« Die neue Regelung bezeichnete sie als »längst überfälligen Fortschritt«.
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola erklärte, die Änderung sei »ein klares Signal an Frauen, die sich in Europa zur Wahl stellen wollen«. Der Rat der EU-Länder muss die Änderung noch absegnen, anschließend müssen alle 27 Mitgliedstaaten die Reform ratifizieren. Bis die neuen Regeln gelten, dürfte es also noch dauern.