Deutsch-Israelische Gesellschaft appelliert an Knesset
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft hat an die Knesset appelliert, den umstrittenen Gesetzentwurf zur Todesstrafe nicht zu verabschieden. »Als langjährige Freunde des israelischen Volkes und des jüdischen und demokratischen Staates Israel appellieren wir respektvoll an die Mitglieder der Knesset, von der Verabschiedung dieses Gesetzes abzusehen und die weitere Beratung des Gesetzentwurfs zu vertagen«, heißt es in einem Schreiben des DIG-Präsidenten Volker Beck.
Die DIG verfolge »mit tiefer Besorgnis die aktuelle Debatte« über die mögliche Einführung der Todesstrafe in Israel. »Wir sind uns der tiefgreifenden und tragischen Dilemma Israels in seinem gerechten und notwendigen Kampf gegen den Terrorismus vollauf bewusst«, heißt es in dem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt und an den Knesset-Präsidenten Amir Ohana ging.
Der Vorstand der DIG hatte am Wochenende einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die DIG ist eine 1966 gegründete überparteiliche Organisation mit Sitz in Berlin, der auch viele Bundestagsabgeordnete und frühere Parlamentarier wie der Grünenpolitiker Volker Beck angehören.
Die rechtsgerichtete israelische Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanyahu will den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung bringen. Sollte das Gesetz endgültig angenommen werden, dürfte es juristisch angefochten werden und das Vorhaben vor dem Obersten Gericht des Landes landen.
Bereits am Wochenende hatten die Bundesregierung und die Regierungen von Großbritannien, Frankreich und Italien sich »zutiefst besorgt« über das Gesetzesvorhaben geäußert. Besonders beunruhigend sei der »faktisch diskriminierende Charakter« des Gesetzentwurfs, betonten die Außenminister der vier Staaten in einer am Sonntag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.
Laut dem Gesetzentwurf droht künftig jedem die Todesstrafe, »der absichtlich oder durch Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, um dem Staat Israel und dem Wiederaufblühen des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden«.
Damit würde einem Palästinenser, der einen Israeli tötet, die Hinrichtung drohen – nicht aber einem Israeli, der einen Palästinenser tötet.
Die Todesstrafe ist bislang in Israel faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet. Mit der vom rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir vorangetriebenen Gesetzesänderung wäre die Todesstrafe für bestimmte Straftaten künftig verpflichtend vorgeschrieben.