Millionenschwere AfD-Spende aus Österreich war illegal
Knapp eineinhalb Jahre, nachdem der SPIEGEL und die österreichische Zeitung »Standard« eine mutmaßliche Strohmannspende im Wert von 2,35 Millionen Euro an die AfD aufgedeckt haben, hat ein Gericht die Unrechtmäßigkeit der Zuwendung bestätigt.
Es handele sich um eine unzulässige Spende an die Partei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Zuwendung angenommen habe, habe keine Klarheit über den wahren Spender bestanden, begründete Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter die Entstscheidung.
Laut Gesetz dürfen Parteien Zuwendungen von mehr als 500 Euro nicht annehmen, wenn deren »Spender nicht feststellbar sind«.
In dem Verfahren ging es um die Bezahlung von mehr 6395 Großflächen-Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als »bürgerliche Alternative« empfohlen worden war. Es handelte sich um eine der größten Spenden in der Geschichte der extrem rechten Partei. Die AfD gab an, dass die Kampagne von dem Österreicher Gerhard Dingler finanziert worden sei.
Conle, das Phantom
Laut Gericht gibt es aber Anhaltspunkte dafür, dass Dingler nur als Strohmann für den deutsch-schweizerischen Immobilien-Milliardär Henning Conle fungierte. Der hatte Ende Dezember 2024, also kurz vor der 2,35-Millionen-Euro-Spende an die AfD, einen Betrag von 2,6 Millionen Euro als »Schenkung« an Dingler überwiesen. Die zeitliche Nähe der Überweisung und der annähernd gleiche Betrag sprächen dafür, dass auch Conle der Spender sein könne, heißt es in der Urteilsbegründung.
Milliardär Conle, der sein Vermögen mit Immobilien gemacht hat, gilt als Phantom: Über den 82-Jährigen, der Domizile in Zürich und London verfügt, ist öffentlich kaum etwas bekannt. Bereits in der Vergangenheit soll er die AfD aus dem Verborgenen heraus unterstützt haben – auch mithilfe illegaler Zahlungen.
Nach Angaben der früheren AfD-Chefin Frauke Petry soll er 2015 diskret Kontakt zur Parteispitze aufgenommen haben; es sei zu mehreren, geheimen Treffen mit dem Milliardär gekommen, bei denen es auch um »finanzielle Mittel« gegangen sei.
2019 geriet Conle dann in Verdacht, hinter einer mysteriösen Großspende zu stecken, die zwei Jahre zuvor auf ein Konto des AfD-Kreisverbands von Alice Weidel geflossen war. Die 150.000 Schweizer Franken waren in Tranchen gestückelt und über die Konten von Schweizer Pharmafirmen geleitet worden. In Wahrheit, so ergaben Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz später, stammte das Geld jedoch von Conle.
Im Bundestagswahlkampf 2025 fiel österreichischen Geldwäscheermittlern schließlich die verdächtige »Schenkung« Conles an Dingler auf, der kurz darauf die millionenschwere Plakatkampagne zugunsten der AfD bezahlte.
Nachdem SPIEGEL und »Standard« im Februar 2025 über die mutmaßliche Strohmann-Konstruktion berichtet hatten, hinterlegte die AfD den Spendenwert von rund 2,35 Millionen Euro vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung. Laut Gesetz müssen Parteien unerlaubte Spenden unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD tat das im Vorjahr unter Vorbehalt – und erst, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte.
Die Partei reichte später die Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein, um die 2,35 Millionen Euro zurückgezahlt zu bekommen. Das Gericht wies diese Klage nun ab. Die AfD kann in Berufung gehen.
Milliardär Conle, der nach Recherchen des SPIEGEL mit dem Schweizer Stadtmagazin »Tsüri.ch« und dem WAV Recherchekollektiv allein in Zürich mehr als 1250 Wohnungen besitzt, lässt SPIEGEL-Anfragen zu den Spendenvorgängen seit Jahren unbeantwortet.
AfD-Chefin Weidel, die ebenfalls in der Schweiz wohnt, wich Fragen wiederholt aus, ob sie Conle kennt.
Die ganze SPIEGEL-Recherche zur neuen Spendenaffäre der AfD lesen Sie hier .