Bundesregierung sieht Todesstrafe in Israel »mit großer Sorge«

Die Bundesregierung hat sich besorgt über die von der Knesset beschlossene Todesstrafe in Israel geäußert. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte: »Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge.«

Zum einen sei die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. »Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.«

Das israelische Parlament hatte das Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu unterstützt.

Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht von Experte Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut außerdem ein juristisches Problem. »So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist«, sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. »Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben«, sagte er.

Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu »den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben«. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht.

Israels Rechtsextreme feiern das Gesetz, das die Todesstrafe ermöglicht. Mehr Hintergründe zu der Entscheidung des Parlaments lesen Sie hier .

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