Justizministerin will heimliche Nacktaufnahmen unter Strafe stellen

Ungefragt in der Sauna oder im Spa gefilmt werden – dagegen sollen Betroffene sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auch gerichtlich wehren können. »Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa«, sagte die SPD-Politikerin der »Neuen Osnabrücker Zeitung «.

Hubig kann dabei auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Am Montag wollen sie das Vorhaben vorstellen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. »Der Bundesrat unterstreicht die Feststellung, dass bereits das unbefugte Herstellen entsprechender Bildaufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild darstellt und schwere Folgen für die Opfer haben kann«, heißt es in einem Antrag der beiden Länder.

Ende Januar steht das Thema auf der Tagesordnung für eine Plenarsitzung, im Anschluss beraten die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates.

»Es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen«

Es gehe darum, »zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen«, sagte die Ministerin. Keine Frau müsse sich gefallen lassen, »dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist«. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. »Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen.«

Viele Formen des »digitalen Voyeurismus« stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock, sagte Hubig. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. »Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile.«

Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.

Familienministerin Prien unterstützt Hubigs Vorschlag

Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) hat ihrer Kabinettskollegin Hubig Unterstützung für den Vorstoß signalisiert. »Dass die Justizministerin heimliche Spanner-Videos in der Sauna und im Spa wirksam eindämmen will, ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Privatsphäre und insbesondere von Frauen«, sagte Prien am Samstag der Nachrichtenagentur AFP.

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