Landgericht weist AfD-Klage gegen Linkenpolitiker Bruhn zurück

Zwei AfD-Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit einer Klage gegen den Linkenpolitiker Dirk Bruhn vor dem Landgericht Schwerin gescheitert.

Sie konnten der Richterin zufolge nicht glaubhaft machen, dass Bruhn in einer Landtagssitzung im April wissentlich gelogen hat, als er ihnen unterstellte, sie hätten Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Die beiden Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult hatten eine einstweilige Verfügung gegen Dirk Bruhn beantragt.

Sie versicherten in der Verhandlung am Zivilgericht, sie hätten das Handzittern während der Rede von Bruhn zum Thema Wolf nicht nachgemacht und gaben auch entsprechende eidesstattliche Erklärungen ab. Im Video von der Landtagssitzung, das im Gerichtssaal geschaut wurde, sind die beiden Abgeordneten zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu sehen.

Aussage gegen Aussage

Andere Anwesende im Landtag hatten nichts wahrgenommen, wie während der Verhandlung deutlich wurde. Bruhn versicherte, er habe die Handlung der beiden beobachtet. So stand letztlich Aussage gegen Aussage.

Die Richterin erläuterte, dass die Klägerseite im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müsse. Was vorgetragen wurde, habe dazu nicht ausgereicht.

Linkenpolitiker Bruhn

Foto: Jens Büttner / dpa

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