Grüne legen eigenen Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt vor
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior befasst sich schon länger mit dem Thema digitale Gewalt gegen Frauen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf maßgeblich mit erarbeitet, der nun, nach Bekanntwerden des Falls Fernandes, erhöhte Aufmerksamkeit erfahren und die Debatte über das von der Regierung angekündigte Gewaltschutzgesetz befeuern dürfte.
Das Entwurfspapier liegt dem SPIEGEL vor, konkret geht es darin um die »Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt«. Damit will die Juristin Gumnior eine Änderung des Paragrafen 184k im Strafgesetzbuch erreichen. Der Entwurf soll am Dienstag in der Grünenfraktion beraten und für den Fall, dass er dort Zustimmung erhält, noch diese Woche im Bundestag eingebracht und danach zur weiteren Behandlung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Aus Sicht Gumniors, Obfrau ihrer Partei im Rechtsausschuss des Parlaments, herrscht dringender Handlungsbedarf, nicht erst seit dem Fall Fernandes. Im Visier ihres Papiers stehen auch die rasanten technologischen Entwicklungen, die sogenannte Deepfakes ermöglichen: täuschend echte, mit KI generierte Bilder von realen Menschen, die vor allem gegen Frauen eingesetzt werden, etwa als pornografische Deepfakes.
Eine »zunehmend relevante Erscheinungsform bildbasierter sexualisierter Gewalt« stellten die Deepfake-Technologien dar, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Zudem erfolge die »strafrechtliche Erfassung unbefugter Bildaufnahmen« von Erwachsenen gegenwärtig gesetzlich durch »mehrere, voneinander isolierte Tatbestände«. Bestehende Normen ließen »erhebliche Schutzlücken«.
Der Grünen-Entwurf sieht nun vor, dass Betroffene auch in Deutschland leichter gegen die Verwendung realer oder technisch veränderter Aufnahmen vorgehen können – und nicht etwa nach Spanien ausweichen müssen, weil dort die gesetzliche Lage einfacher ist.
Die Tat (»Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen«) soll nach dem Grünen-Vorschlag »nur«auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden, es sei denn, »dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält«.
Welche Strafen sind in dem Entwurf konkret geplant?
Wer eine »Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt«, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.
Auch soll dies für eine Person gelten, die solche Bildaufnahmen »gebraucht oder einer dritten Person zugänglich« macht oder »eine befugt hergestellte Bildaufnahme« unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.
Zu Deepfakes heißt es:
»Ebenso wird bestraft, wer eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht.«
Vorschläge der Justizministerin
Kürzlich hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Vorschläge unterbreitet, um Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Ein Gesetzentwurf dazu solle noch in dieser Woche in die interne Abstimmung ins Kabinett gegeben werden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Das Gesetz solle »sehr bald« verabschiedet werden.
Dem SPIEGEL liegt ein Entwurf dazu vor. Verboten ist es künftig demnach, sexualisierte Bilder anderer ohne Einverständnis der Betroffenen herzustellen. Das gilt für heimliche Fotos etwa in der Sauna, am Strand oder in Umkleidekabinen genauso wie für das Fotografieren oder Filmen bekleideter intimer Körperbereiche und für KI-Erzeugnisse.
Das Verbot bezieht sich auf alle Darstellungen, bei denen »der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien«. Der Entwurf Hubigs sieht dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Grünen-Entwurf: Strafe bei Abhängigkeitsverhältnis
Der Entwurf der Grünen geht an einer Stelle über Hubigs Vorschläge hinaus. Demnach soll in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich sein, wenn etwa ein Täter seine »Befugnisse oder Stellung als Amtsträger ausnutzt«. Oder aber, wenn zwischen dem Täter und dem Opfer »ein Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung besteht«. Dasselbe soll nach dem Grünen-Entwurf auch gelten für Fälle, in denen »ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist«.
Die Grünen um Gumnior sehen ihren Vorschlag als Angebot an die demokratischen Parteien im Bundestag, möglichst bald auf neue Realitäten strafrechtlich zu reagieren. Sie hoffen, dass der Fall Fernandes mögliche Reformen zum Umgang mit digitaler Gewalt beschleunigt.
Tatsächlich ist die öffentliche Aufmerksamkeit groß, seitdem die Schauspielerin und Moderatorin im SPIEGEL ihren Ex-Mann Christian Ulmen unter anderem beschuldigt hat, auf sozialen Medien täuschend echt aussehende Fakeprofile von ihr erstellt und darüber »Hunderte von Männern« kontaktiert zu haben. Ulmen soll sich als Fernandes ausgegeben und mit Männern sexuelle Gespräche geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt haben. Das Material sollte offenbar den Eindruck erwecken, es handle sich um authentische Aufnahmen seiner damaligen Frau (hier die ganze Recherche ).
Fernandes hatte Ende vergangenen Jahres in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, für den Moderator, Schauspieler und Produzenten Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Die Anwälte, die Ulmen seit der SPIEGEL-Veröffentlichung in der vergangenen Woche vertreten, sprechen im Zusammenhang mit den Vorwürfen unspezifisch von »unwahren Tatsachen«.
Ulmens Anwälte boten dem SPIEGEL ein Hintergrundgespräch an, das vor der Veröffentlichung des Artikels stattfand. Die Juristen gingen dabei auf einen Teil der Vorwürfe gegen Ulmen ein – zuvor hatten sie allerdings zur Bedingung gemacht, dass nicht über ihre Einlassungen berichtet werden darf.
Grünen-Abgeordnete und Juristin Lena Gumnior im Februar im Bundestag
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