Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter
Die Reform des Heizgesetzes der schwarz-roten Koalition nimmt konkrete Formen an. Vermieter dürfen sich künftig bei einem Neueinbau von Heizungen wieder für eine Öl- und Gasheizung entscheiden. Da damit langfristig durch steigende CO₂-Preise und hohe Gasnetzentgelte auch steigende Kosten entstehen dürften, plant die Koalition eine Mieter-Kostenbremse. Das bedeutet: Wer sich für den Einbau einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung in seinem Mietshaus entscheidet, trägt auch die Hälfte der Risikokosten, heißt es aus Berlin. Die Wahlfreiheit der Vermieter solle nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.
Diese neue Halb-Halb-Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Sie solle den Anreiz für Vermieter verringern, fossile Heizformen neu einzubauen. Denn sie werden damit beim Neueinbau von Gas- oder Ölheizung auch an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs beteiligt. »Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen«, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. »Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben«, so Miersch.
Die Reform ist umstritten
Mit der neuen Regelung sollen zentrale und umstrittene Vorgaben des »Heizungsgesetzes« Habecks gekippt werden, vorwiegend die 65-Prozent-Regelung: Diese sah vor, dass Heizungen in Neubauten mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Später sollten auch Bestandsbauten folgen.
Die geplante Reform soll den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen nun weiter erlauben. Sie müssen aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine »Bio-Treppe« mit vier Stufen bis 2040. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll allerdings erhalten bleiben.
Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas – langfristig gebe es höhere Kosten durch einen steigenden CO₂-Preis und Gasnetzentgelte. Denn auch wenn die Kostenbremse Mieter schützen soll: Die Hälfte der Kostenrisiken tragen sie nach wie vor. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten zusätzlich verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich – die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.
Welche weiteren Folgen das neue Gesetz für Mieter und Hauseigentümer hat, lesen Sie hier .