EU-Gerichtshof stärkt Position von Glücksspielern

Glücklose Spielerinnen und Spieler könnten künftig verlorene Einsätze bei illegalen Online-Glücksspielen erstattet bekommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) . Anlass des Urteils war der Fall eines Spielers aus Deutschland. Der Mann hatte zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei maltesischen Online-Glücksspielanbietern Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Wetten auf Lotterieziehungen verloren.

Damals waren in Deutschland Glücksspiele im Netz verboten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zockten deshalb auf Websites von Anbietern mit Lizenzen im Ausland – oft in Malta. Der Spieler aus dem besagten Fall forderte die Verluste wegen der fehlenden Erlaubnis in Deutschland zurück. Er trat seine Rechte an eine Gesellschaft ab, die die Unternehmen vor einem maltesischen Gericht verklagte.

Beklagte Unternehmen beriefen sich auf EU-Dienstleistungsfreiheit

Die beklagten Unternehmen wandten ein, dass die deutsche Verbotsregelung gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Recht verstoße und eine Lizenz aus Malta auch in Deutschland anzuerkennen sei. Außerdem seien Klagen rechtsmissbräuchlich, weil Spieler wissentlich Anbieter mit maltesischer Lizenz genutzt hätten. Mit entsprechenden Fragen wandte sich das maltesische Gericht nach Luxemburg.

Der EuGH wies die Argumentation zurück: Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Bekämpfung von Schwarzmärkten dürften Mitgliedstaaten die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit beschränken. Daran ändere auch nichts, dass das Verbot in Deutschland 2021 ersetzt wurde und Online-Glücksspiele seitdem mit behördlicher Genehmigung erlaubt seien. Die Spielerklagen seien darüber hinaus nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich; die bloße Teilnahme an den Spielen reiche dafür nicht aus, hieß es in der Mitteilung des Gerichtshofs.

Dem Rechtsanwalt und Experten für Glücksspielrecht Thomas Dünchheim zufolge kommen nun Millionenrisiken auf virtuelle Spielveranstalter zu. Die Rückforderungssummen seien zuweilen nicht unerheblich, vor allem weil es eine große Zahl an Klagen gebe. Die Zahl könnte noch steigen: Laut Rechtsanwalt István Cocron, der zahlreiche Verfahren auf Spielerseite betreut hat, habe bisher nur ein Bruchteil der betroffenen Spielerinnen und Spieler geklagt.

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