Schweizer Parlamentsabgeordnete hegen Korruptionsverdacht wegen Geschenken an Trump

Rolex und Goldbarren gegen Zollsenkung? Zwei Schweizer Parlamentsabgeordnete haben die Bundesanwaltschaft in Bern aufgefordert, den Besuch einer Schweizer Wirtschaftsdelegation bei US-Präsident Donald Trump zu prüfen. Ihr Verdacht: Mutmaßlich teure Geschenke für den US-Präsidenten könnten gegen Antikorruptionsgesetze in der Schweiz verstoßen haben. Es gehe um »die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und den Ruf der Schweiz auf internationaler Ebene«, heißt es in einem Brief der Grünenabgeordneten Greta Gysin und Raphaël Mahaim an die Bundesanwaltschaft. Der Brief liegt der Nachrichtenagentur AFP vor.

Die Delegation Schweizer Unternehmer war Anfang November nach Washington gereist, um Trump zur Senkung der Importzölle für Waren aus der Schweiz zu bewegen. Später waren eine Tischuhr von Rolex und ein Goldbarren auf dem Schreibtisch von Trump zu sehen. Zur Delegation gehörten auch Rolex-Chef Jean-Frédéric Dufour und der Chef der auf Edelmetallverarbeitung und -handel spezialisierten Firma MKS PAMP, Marwan Shakarchi.

Zehn Tage nach dem Besuch der Delegation verkündeten beide Seiten die Zolleinigung: Sie sieht eine Verringerung der US-Zölle auf Schweizer Produkte von 39 auf 15 Prozent vor. Viele Details sind weiterhin nicht bekannt. Wirtschaftsverbände hatten das Abkommen begrüßt – gleichzeitig gab es in der Schweiz Kritik an der »Goldbarrendiplomatie«.

Die Abgeordneten Gysin und Mahaim argumentieren nun, der Wert der Geschenke für Trump sei nicht bekannt und »die öffentlichen Informationen über den endgültigen Verbleib der dem US-Präsidenten überreichten Geschenke sind lückenhaft«. Sie fordern die Staatsanwaltschaft auf, zu prüfen, ob es sich um einen »im Sinne des Schweizer Strafrechts ungerechtfertigten Vorteil« handelt und verweisen insbesondere auf Artikel 322 des Strafgesetzbuches über die »Bestechung ausländischer Amtsträger«. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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