Krankenkassen reichen erste Klagen gegen Bund ein
Der Bund zahlt aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu wenig Geld für die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger. Deswegen hat der GKV-Spitzenverband erste Klagen gegen den Bund eingereicht, wie die »Rheinische Post« berichtet .
»Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker«, zitiert die Zeitung den Co-Verwaltungsratsvorsitzenden des Verbands, Uwe Klemens. Damit machen die Kassen eine Ankündigung vom September wahr.
Bürgergeldempfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Doch der Beitrag deckt laut den Kassen nicht die tatsächlichen Kosten für die gesundheitliche Versorgung der rund 5,5 Millionen Menschen. Der GKV-Spitzenverband moniert, dass der Bund jedes Jahr zehn Milliarden Euro zu wenig zahle. Seit Jahren weise man auf die »systematische Unterfinanzierung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung hin.«
Konkret beauftragen laut »Rheinischer Post« nun die einzelnen Krankenkassen den GKV-Spitzenverband mit den Klagen. Somit werden zahlreiche weitere Klagen in der kommenden Zeit folgen. Zuständig sind demnach zunächst Gerichte wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, der Verband strebt aber eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.
Krankenkassen droht Milliardendefizit
Die finanzielle Lage der Krankenkassen ist sehr schlecht: Nach Berechnungen der Unternehmensberatung Deloitte müssen sie mit schnell wachsenden Defiziten in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe rechnen. Daran ändern nach Einschätzung der Berater auch die bislang von der Bundesregierung angedachten Sparmaßnahmen nichts. Ohne schnelle und tiefgreifende Reformen könnte sich das Einnahmedefizit der GKV im Jahr 2030 demnach bereits auf eine Summe von 89 bis 98 Milliarden Euro belaufen.
Ein Sparpaket der Bundesregierung soll dazu führen, dass die Krankenversicherung zum 1. Januar nicht erneut teurer wird. Die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken sehen Ausgabenbremsen insbesondere bei den Kliniken vor. Die CDU-Politikerin hatte in Aussicht gestellt, zur Routine gewordene Erhöhungen damit zu durchbrechen und die Orientierungsmarke für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf dem jetzigen Niveau von 2,9 Prozent zu stabilisieren.
Der GKV-Spitzenverband nannte das Paket einen »ersten richtigen Schritt«, der für stabile Beiträge aber keinesfalls ausreiche. »Es ist davon auszugehen, dass für die weitere Auffüllung der Reserven ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten besteht«, hieß es in der Stellungnahme im November.