Wer nicht bleiben soll, braucht keine Hilfe zum Bleiben

Wahrlich, das kommt nicht oft vor, aber dieser Tage macht sich Deutschland ehrlich, nicht ganz freiwillig, ein wenig verdruckst und gleichsam an der Peripherie der Probleme. Trotzdem: Der Streit über eine mittelgroße Kürzung von Integrationskursen für bestimmte Gruppen legt linke Lebenslügen ebenso offen wie rechte Saumseligkeit und gesamtgesellschaftliche Feigheit. Herrlich.

Innenminister Dobrindt von der CSU hat also angewiesen, 2026 für bestimmte Gruppen keine weiteren steuerfinanzierten Integrationskurse anzubieten: Ukrainer, Asylsuchende im Verfahren, Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten und Menschen, deren Abschiebung ansteht, aber zeitweilig ausgesetzt ist (»Duldung«). Damit bewegt er sich in einer Nebelzone des Koalitionsvertrages, in dem es einerseits heißt: »Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen (…)«, aber fünf Zeilen vorher eben auch: »Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert werden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote wollen wir bessere Startchancen für Bleibeberechtigte schaffen.« Nota bene: Bleibeberechtigte.

Prompt brach über dem Minister die Kritik moralschwer zusammen: unmenschlich, kontraproduktiv und wirkungslos sei die Streichung, die als umfassend und rabiat dargestellt wird, wiewohl sie nur einen kleineren Teil der bisherigen Teilnehmerkreise betrifft – und diese ohnehin schrumpfen, weil die Zahl der Asylsuchenden binnen zweier Jahre um fast zwei Drittel geschrumpft ist. Doch über wenig kann sich die Linke im Land so sehr empören wie über einen CSU-Minister, der mit Vernunft und Augenmaß die Besitzstände eines fast sakralen Integrationsgelübdes und seiner gewerbsmäßigen Ausführung infrage stellt. Es geht halt immer auch um Umsatz und Gewinn, und den schmälert der Minister.

Zugleich geht der Streit an die überwölbenden polit-moralischen Grundsätze, einer davon klingt besonders schön: »Deutschland ist ein Einwanderungsland.« Was das heißen müsste, hat der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz – des CSUismus völlig unverdächtig – einst im Deutschen Bundestag so formuliert: »Dürfen wir uns aussuchen, wer nach Deutschland kommt? Die Antwort lautet: Ja!«

Wenn das der Fall ist, dürfen wir, logisch, ebenso aussuchen, wer in Deutschland bleibt von denen, die kamen, ohne dass wir sie (vorher) ausgesucht hatten. Das Aussuchen, vorher oder nachher, prägt darum auch das deutsche Asylrecht: Eine von mehreren Stufen des Schutzanspruchs wird in einer Art Günstigerprüfung individuell zugemessen. Es wird unterschieden. Wer also das deutsche Asylrecht hochhält, der kann dem armen Minister Dobrindt nicht böse sein: Er tut nichts anderes. Er unterscheidet. Er sucht aus, und das ist in Wahrheit ein no brainer: Steuerfinanzierte Hilfe zum Bleiben bekommen vor allem jene, die bleiben sollen. Wer nicht bleiben soll, braucht keine Hilfe zum längeren Bleiben. Oder?

Rund 310.000 Asylanträge wurden 2025 beschieden, knapp die Hälfte wurde abgelehnt, ein weiteres Viertel (»formelle Entscheidung«) de facto ebenso. Bewerbern, die im Verfahren stecken, pauschal weiter Integrationskurse zu gewähren, heißt angesichts dieser Quoten, auf das Ergebnis der Verfahren in Wahrheit von Anfang an zu pfeifen.

Die Zahl der in andere EU-Staaten (!) Rückgeführten und der Abgeschobenen hinkt immer noch weit, weit hinterher. Ihren prekären Status oder ihr Bleiberecht verbessert das selbstredend nicht. Trotzdem hieß es lange und war unter der Ampelregierung die neue Regel: Wer nun einmal da ist, soll auf Staatskosten integriert werden – denn er wird ja eh' ziemlich lange bleiben, obwohl er eigentlich gehen müsste. Das mag man praktischen Pragmatismus nennen, doch besser trifft: paradoxe Selbstaufgabe. Die eine Behörde sagt: Bitte gehen! Die nächste Behörde sagt: Lernt, um zu bleiben. Wie sollen das die Leute verstehen: die, die kommen, und die, die mit ihren Steuern bezahlen?

Oft heißt es zudem, Deutschland brauche jede Arbeitskraft, darum sei es unter dem Strich besser, es blieben auch die, die nicht bleiben sollen. Aber das ist ebenfalls Passiv-Pragmatismus. Wie wäre es, zuerst auf jene zu schauen, die schon im Land sind, aber (noch) keine Arbeitskräfte sind? Unter den drei Millionen arbeitsfähig gemeldeten Arbeitslosen sind 1,1 Millionen Ausländer, 800.000 von ihnen bezogen im Januar 2026 Bürgergeld. Sie in Arbeit zu bringen, ist die wichtigere Pflicht und Aufgabe. Es geht vermutlich auch schneller als mit 700 Stunden Integrations- und Sprachkurs, der sich bis zu einem Jahr streckt. Unter den Syrern, die 2015/16 zu uns flohen, brauchte es acht, neun Jahre, bis sie die Beschäftigungsquote der restlichen Bevölkerung erreicht hatten. Haben wir immer so viel Zeit und Geld?

Und noch eine Frage: Wozu braucht zum Beispiel ein rumänischer Staatsbürger, der die wunderbare EU-Freizügigkeit nutzen und in Deutschland arbeiten will, auf Steuerzahlerkosten einen Sprachkurs? Das soll bitte die Firma bezahlen, die mit seiner Arbeit Umsatz und Gewinn zu machen gedenkt. Wenn der EU-Bürger jedoch gar keine Arbeit (in Aussicht) hat, ist sein Anspruch auf Integrationskurs erst recht zu überdenken. Für andere soziale Leistungen gilt das ja auch.

Mir ist bewusst, dass die Finanzierung von Integrationskursen für alle zurückgeht auf einen ehrbaren Satz, der die Gleichheit aller Menschen paraphrasiert: »Kein Mensch ist illegal.« Aber wenn Deutschland das Einwanderungsland sein will, das es über alle Lager hinweg behauptet zu sein, dann gehört eine Auswahl unter den Bleibewilligen dazu. Und Auswahl unter Gleichen heißt: Nicht alle kriegen alles.

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