Deichmann muss Müllkosten zahlen

Den Streit über Müllkosten hat die Schuhfirma Deichmann vor Gericht verloren. Deichmann hatte sich von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreien lassen wollen. Beim »Dualen System Deutschland« müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Die Schuhfirma wollte die Gebühren reduzieren, wenn das Unternehmen den Großteil des Kartonmülls in Eigenregie entsorgt. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Deichmann-Klage ab, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Überwacht wird das Entsorgungssystem von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Genau gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.

Bei der Verhandlung hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Onlinebestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.

Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen monierte, dass das Gutachten nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ sei. Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge nur etwa 40 Prozent der Schuhkartons beim Kunden landen.

Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Klümper. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Mit Blick auf die 50-Prozent-Grenze, ab der die Müllkostenpflicht greift, sagte Klümper: »Die Kammer meint, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird und deswegen eine Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht.«

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