Leroy Sané gerät auf der Wiesn in Rangelei
Fünf Jahre lang spielte Leroy Sané für den FC Bayern München, mit dem Münchner Oktoberfest ist er also vertraut, schließlich ist der Wiesnbesuch des Fußball-Bundesligarekordmeisters eine Tradition. Im vergangenen Sommer ist Sané aus München nach Istanbul gewechselt, das Oktoberfest wollte er sich offenbar trotzdem nicht entgehen lassen. Doch diesmal gab es dort Ärger für Sané.
Der zuletzt ausgebootete Nationalspieler war in eine »kurze Rangelei« mit einem aufdringlichen Gast verwickelt, so berichtet er es. »Ich wurde im Festzelt über einen längeren Zeitraum provoziert und persönlich beleidigt – auch mein Verein Galatasaray wurde beleidigt«, sagte Sané der »Bild«-Zeitung über den Vorfall im Weinzelt am späten Sonntagabend.
»Ich hätte auf Durchzug schalten müssen«
In der »aufgeheizten Atmosphäre« sei er dann auch geschubst worden, es kam »zu einer kurzen Rangelei«. Selbstkritisch merkte Sané an: »Ich hätte in dem Moment aber natürlich gelassener reagieren und auf Durchzug schalten müssen – das nehme ich für mich mit.«
Laut »Bild« hätte das Sicherheitspersonal des Zelts die Handgreiflichkeiten beendet. Die Polizei sei nicht verständigt worden.
Für die WM-Qualifikationsspiele gegen Luxemburg am Freitag und in Nordirland am Montag war der 29-Jährige von Bundestrainer Julian Nagelsmann erneut nicht nominiert worden. Zuletzt saß Sané beim überraschenden Sieg von Galatasaray in der Champions League gegen den FC Liverpool (1:0) nur auf der Bank. Im Liga-Derby gegen Besiktas (1:1) kam er für die letzten Minuten ins Spiel. Insgesamt kam er seit seinem Wechsel zum türkischen Topklub zu neun Einsätzen, in denen ihm ein Tor und drei Vorlagen gelangen.
Nagelsmann hatte dem Flügelstürmer einen klaren Auftrag gegeben. Da Sané von Bayern München nun in eine schwächere Liga gewechselt sei, wolle er für künftige Nominierungen eine entsprechend höhere Quote von Toren und Torvorlagen sehen.
Beim FC Bayern hatte sich Sané mit dem Klub nach langen Verhandlungen nicht auf eine Verlängerung des auslaufenden Vertrags einigen können. Hier lesen Sie mehr zu den Hintergründen.