Das ist der Grünen-Fraktionsvorstand im Bundestag

Es ist bereits vier Wochen her, dass der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat. Nun haben die Abgeordneten der Grünen ihren Fraktionsvorstand komplettiert. Als stellvertretende Fraktionschefs wurden Andreas Audretsch, Julia Verlinden, Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger und Misbah Khan gewählt, wie die Fraktion am Dienstagabend nach einer Sitzung mitteilte. Irene Mihalic bleibt demnach Erste Parlamentarische Geschäftsführerin.

Bereits vor gut einem Monat waren die Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge in ihrem Amt bestätigt worden. Die Grünenfraktion ist nach den Verlusten bei der Bundestagswahl deutlich geschrumpft und hat nun nur noch 85 Abgeordnete. Damit ist sie die viertgrößte der fünf Fraktionen.

Zuletzt kritisierten die Grünen wiederholt die gemeinsamen Pläne von Union und SPD. Die wohl künftigen Koalitionspartner forderten sie auf, sich intensiver um bezahlbaren Wohnraum zu kümmern. »Sich auf der einen Seite mit einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro zu brüsten und dann nicht konsequent gegen ausufernde Mieten vorzugehen, ist scheinheilig«, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden der Nachrichtenagentur AFP.

Kritik an steigenden Mietkosten

Bleibe es bei den bisherigen Plänen von Union und SPD, würde bei vielen Mindestlohnbeziehern ein ordentlicher Teil der Lohnerhöhung direkt in steigende Wohnkosten fließen, so Verlinden weiter. Dies gelte besonders bei neuen Mietverträgen nach Umzügen. Die Grünenpolitikerin pochte daher auf »eine robuste Mietpreisbremse ohne Umgehungsmöglichkeiten auch für den Neubau und endlich mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.« Hingegen reiche »eine Anhebung des Mindestlohns allein nicht«.

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf das Ziel einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 verständigt. Die Entscheidung soll allerdings bei der unabhängigen Mindestlohnkommission liegen. Zur Mietpreisbremse heißt es in dem Vertrag, diese solle in der bestehenden Form um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert werden. Verschärfungen oder ergänzende Regelungen sind demnach aber nicht vorgesehen.

Gruppenfoto der neuen Grünenfraktion

Foto: Kay Nietfeld / picture alliance / dpa

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