Wird der gebuchte Sommerurlaub teurer?

Viele geplante Urlaube in Ländern der Golfregion wurden abgesagt, Kreuzfahrten gestrichen – doch die Folgen des Irankriegs für die Reisebranche reichen weiter.

Flüge sind vielfach teurer geworden, gerade in Richtung Asien. Außer man fliegt mit einem der Golf-Carrier wie Etihad oder Qatar über Drehkreuze wie Abu Dhabi oder Doha. Der Haken: Nach wie vor besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts  auch für Transitaufenthalte in der Region.

Die wegen des Konflikts stark gestiegenen Kerosinpreise sind aktuell einer der Preistreiber beim Reisen, nicht nur bei Airlines. Manche Kreuzfahrtanbieter etwa berechnen inzwischen Treibstoffzuschläge. Zudem wächst die Nachfrage nach Zielen, die weiter weg liegen von der Konfliktregion im Nahen Osten – etwa Griechenland und Spanien. »Besonders Ziele, die aktuell als sicher gelten, könnten weiter im Preis steigen«, schätzt das Europäische Verbraucherzentrum ein.

Allerdings: Auch wer zu den vielen Frühbuchern zählt und vor Monaten eine Pauschalreise für die Sommerferien gebucht hat, könnte sich noch mit steigenden Kosten konfrontiert sehen.

Warum kann sich der Preis von Pauschalreisen nachträglich noch erhöhen?

Die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten dafür in aller Regel sogenannte Änderungsvorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine Preiserhöhung.

Dabei müssen die Veranstalter aber bestimmte Regeln einhalten: Die Erhöhung darf nicht mehr als acht Prozent des Preises betragen und muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Das trifft auch auf Kreuzfahrten zu, die rechtlich als Pauschalreisen gelten. Für die Berechnung der Erhöhung gibt es komplizierte Formeln, die auch in den AGB stehen, wie der Reiserechtler Paul Degott sagt.

»Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran, und darüber könnte man dann auch streiten«, so der Anwalt. Aber die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung gebe es halt.

Liege die Erhöhung über acht Prozent, könnten Pauschalurlauber kostenlos von dem Reisevertrag zurücktreten, teilt das Europäische Verbraucherzentrum mit. Dafür müssen sie aber die angegebene Frist beachten. Reagiert man nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als angenommen.

Darf auch eine Airline die Preise für ein Ticket nach dem Kauf erhöhen?

Eigentlich nicht. Das sei eine nachträgliche Vertragsänderung, sagt Anwalt Degott. Macht das die Airline dennoch, muss man das nicht hinnehmen.

Das Portal Flightright schätzt dies ähnlich ein. Demnach tragen Airlines grundsätzlich das unternehmerische Risiko – auch bei geopolitischen Krisen und ihren Auswirkungen, in dem Fall auf die Treibstoffpreise.

Was ist, wenn die Airline meinen gebuchten Flug einfach streicht?

Verschiedene Fluggesellschaften in Asien dünnen ihr Angebot infolge des Kerosinmangels aus, berichtet das Fachportal fvw.de. Auch die Lufthansa ließ Medienberichten zufolge das Stilllegen von Flugzeugen und das Streichen gewisser Strecken schon prüfen.

Wird ein gebuchter Flug gestrichen, hat man nach europäischem Recht das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder kann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug pochen. Das gilt dann, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Bei Flügen mit asiatischen Airlines, die beispielsweise in Asien starten, würde das jeweilige Landesrecht gelten.

Gilt das EU-Recht und beharrt man auf der Umbuchung, können auch die Flüge anderer Airlines als Alternative in Betracht kommen. Zum Beispiel wenn man an Tag X fliegen wollte und dann nach der Flugstreichung nur noch Verbindungen anderer Fluggesellschaften zum Reiseziel führen.

Gebe es dort noch freie Sitze, könne man die ursprüngliche Airline unter Frist dazu auffordern, einen darauf umzubuchen – sonst mache man das selbst und verlange die Kosten danach zurück, so Degott. Wenn der Flug in einigen Wochen liege, sei eine Frist von wenigen Tagen angemessen. Je kurzfristiger die Absage, desto kurzfristiger kann die Frist sein.

Stichwort Kurzfristigkeit: Bei Flugabsagen, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen, können den Betroffenen laut der EU-Fluggastrechteverordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zustehen.

Das könnte Ihnen auch gefallen