Merz für Aussetzung der globalen Mindeststeuer für Konzerne
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich für eine Aussetzung der globalen Mindeststeuer für große Konzerne ausgesprochen. Der CDU-Chef sagte nach einem Treffen mit dem bayerischen Kabinett auf der Zugspitze, er teile die Einschätzung von Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Dieser habe »aus der Sicht der Finanzpolitik darum geworben, dass wir diese sogenannte Mindestbesteuerung in Europa nicht aufrechterhalten, weil die Amerikaner ausgestiegen sind und dieses Konzept ohnehin keine Zukunft hat«. Merz kündigte an, dass sich die Bundesregierung »jetzt« mit dieser Frage befassen werde.
Die Mindestbesteuerung ist Teil einer globalen Reform der Unternehmensteuern, der sich etwa 140 Staaten angeschlossen hatten. Demnach müssen alle international agierenden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die Regelung ist unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen.
Bayerns Finanzminister warnt vor Nachteilen
»Eine globale Mindeststeuer kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn auch die wichtigsten globalen Player der Wirtschaft mitmachen. Nachdem die USA beziehungsweise die US-Gesellschaften nun laut G7-Beschluss von der Anwendung ausgenommen sind, macht die Mindeststeuer in ihrer jetzigen Form keinen Sinn«, sagte Füracker.
Bei einer vorwiegend europäischen Umsetzung drohe der Wirtschaft gar eine massive Benachteiligung, sowohl in steuerlicher als auch in bürokratischer Hinsicht. »Der Bund muss sich bei der EU daher dringend dafür einsetzen, dass die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie zumindest vorübergehend ausgesetzt wird.«
US-Präsident Donald Trump hatte nach seinem Amtsantritt die globale Mindeststeuer für große Unternehmen in den USA für unwirksam erklärt. Das Weiße Haus sieht das globale Steuerabkommen als unzulässigen Eingriff in die nationale Hoheit über Finanzen und Steuern.
Widerspruch zum Vorgehen der restlichen G7-Staaten
Die G7-Staaten suchten seither einen Kompromiss mit den USA. Eine kürzlich gefundene Einigung sieht vor, dass US-Unternehmen von der globalen Mindeststeuer ausgenommen werden, aber in einem parallelen US-System einer Steuerpflicht unterliegen. Man sei sich einig, dass die von Washington vorgeschlagene Regelung Fortschritte im Kampf gegen internationale Gewinnverlagerung sichere, hieß es nach dem G7-Gipfel in Kanada.
Anders als Merz jetzt hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Kompromiss begrüßt: »Die Einigung der G7 macht es möglich, dass wir den Kampf gegen Steueroasen, Steuerflucht und Steuerdumping jetzt weiter vorantreiben können.«
Die USA stünden der globalen Mindestbesteuerung nicht länger im Weg, geplante Strafmaßnahmen gegen europäische Unternehmen seien vom Tisch. »Damit können OECD- und US-Mindeststeuern nebeneinander bestehen.«
Bayerns CSU-Finanzminister Albert Füracker
Foto: Sven Hoppe/ dpa