"Ausbeutung" beim Handgepäck soll ein Ende haben

Viele Menschen sind schon mal mit einer sogenannten Billigairline geflogen und haben sich über die Gebühren für Handgepäck geärgert. Manch einer steigt, um die zu vermeiden, sogar mit mehreren Schichten Kleidung am Körper ins Flugzeug. Verbraucherschützer wollen sich in Brüssel über die Praxis der Fluggesellschaften beschweren.

Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an - Verbraucherschutzgruppen wollen dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Die Fluggesellschaften würden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC in Brüssel mit.

An der überregionalen Initiative beteiligt sich auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

Der Dachverband verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dürfe für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzuführen: So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte der BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna.

Ryanair schrieb in einer Mitteilung, das Unternehmen begrüße die Einreichung der Beschwerde bei der EU-Kommission, "da sie bestätigen wird, dass Ryanairs Gepäckrichtlinie vollständig mit dem EU-Recht im Einklang steht, welches allen EU-Fluggesellschaften die Freiheit einräumt, Preise, einschließlich der Preise für optionale Dienstleistungen, selbst festzulegen".

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