Gericht lehnt Asylklage abgeschobener jesidischer Familie ab
Der Rechtsstreit um einen Asylantrag einer jesidischen Familie zieht sich bereits gut zwei Jahre hin. In der Vorwoche werden Fakten geschaffen, die Familie wird abgeschoben. Allerdings ist über deren Eilantrag noch nicht entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht nun einen Schlussstrich - mit unklarem Ausgang.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht (VG) hat die Klage einer in den Irak abgeschobenen jesidischen Familie aus der Uckermark gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abgewiesen. Das Gericht hob einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vom März 2023 insoweit auf, als darin die Forderung nach Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war, wie Sprecher Ruben Langer sagte. Was das Urteil konkret für die abgeschobene Familie bedeutet, ist offen.
Die Familie mit vier minderjährigen Kindern, die seit mehreren Jahren in Lychen gewohnt hatte, war am Dienstag vergangener Woche abgeschoben worden. Wegen eines Eilantrags hob das VG Potsdam die Ausreisepflicht zwar am selben Tag auf - die Entscheidung fiel aber erst, als die Familie bereits im Flugzeug saß.
Brandenburgs parteiloser Innenminister René Wilke hatte am Freitag erklärt, er wolle die Familie in Abstimmung mit dem Bund zügig zurückholen, falls die gerichtliche Entscheidung Bestand habe.
Gericht: Familie droht keine Gefahr
Das VG sah nach Angaben des Sprechers weder eine beachtliche individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) noch hinreichende Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung von Jesiden als gegeben an. Die Anwältin kann nun innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gehen.
Die Familie hatte 2023 gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und gegen die Abschiebeandrohung geklagt. Das Bamf lehnte den Asylantrag der Familie damals ab. Mit einem Eilantrag wollte die Familie die aufschiebende Wirkung der Klage erreichen, das wies das VG 2023 ab. Damit war die Familie ausreisepflichtig.
Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen des IS im Jahr 2014 an ihr als Völkermord anerkannt.