Bundesverfassungsgericht nimmt AfD-Klage gegen Malu Dreyer nicht an

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine Klage gegen die frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nicht zur Entscheidung an. Der AfD-Landesverband hatte sich damit gegen ein Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs in Koblenz wehren wollen.

Konkret ging es dabei um Aussagen, die Ex-Ministerpräsidentin Dreyer im Januar 2024 unter anderem auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal veröffentlicht hatte. Dort hieß es etwa: »Der Begriff ›Remigration‹ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben.« Gegenstand des Rechtsstreits war auch ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel »Zeichen gegen rechts«, bei der auch die AfD genannt wurde.

Vorwurf der Verletzung des Neutralitätsgebots

Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung wegen dieser Äußerungen eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Danach dürfen Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten ist – auf den Parteienwettbewerb einwirken.

Schon in Koblenz konnte sich die AfD damit vor Gericht nicht durchsetzen. Die beklagten Aussagen griffen zwar in das Recht auf Chancengleichheit der Partei ein, entschied der Verfassungsgerichtshof im April. Der Eingriff sei aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.

Gegen dieses Urteil wandte sich die AfD nach Karlsruhe. Sie kritisierte, die Koblenzer Einschätzung weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab – und forderte eine Überprüfung des Urteils. Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde jedoch für unzulässig. Die AfD habe eine Verletzung eines in diesem Rahmen rügefähigen Rechts nicht ausreichend dargelegt, hieß es zur Begründung.

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