Bundespolizei verstärkt Grenzkontrollen in mehreren Bundesländern
Die neue Bundesregierung geht mit der Ankündigung von stärkeren Kontrollen an den Außengrenzen an den Start. An den Grenzen mehrerer Bundesländer wird das für Reisende spürbar. Nicht alle Nachbarn sind begeistert.
Auf Anweisung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt zu schärferen Regeln an den deutschen Grenzen laufen in den ersten Bundesländern verstärkte Kontrollen an. In Bayern etwa kontrolliert die Bundespolizei ab sofort die Grenzen zu Österreich und Tschechien stärker. Das wird nach Angaben eines Sprechers für Reisende wahrnehmbar sein. Auch an den sächsischen, niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Außengrenzen sind laut Bundespolizei zusätzliche Beamte im Einsatz.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland sollen die Kontrollen in Kürze anlaufen. Das Präsidium der Bundespolizei erklärte, "Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung" würden stetig geprüft und umgesetzt. Zu konkreten Einsatzstärken werde man sich nicht äußern.
Dobrindt hatte angekündigt, an den Grenzen schärfer kontrollieren zu lassen. Dabei sollten auch Asylsuchende zurückgewiesen werden können, wenn sie in anderen EU-Ländern bereits Anträge gestellt haben, so der CSU-Politiker. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.
Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte, dass bei den Kontrollen in Bayern entsprechend vorgegangen werde: "Zurückgewiesen werden ab sofort auch Personen, die ein Schutzersuchen vorbringen, bei denen die Voraussetzungen für eine Einreise aber nicht vorliegen." Schwangere oder Kleinkinder würden weiter an Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Ob Asylsuchende bis zum Morgen schon zurückgewiesen wurden, konnte der Bundespolizei-Sprecher nicht sagen.
CSU-Chef Markus Söder sagte, in Deutschland sei "die Asylwende" eingeleitet worden. "Jetzt gilt wieder der alte Zustand, wie vor 2015", sagte Bayerns Ministerpräsident in einem auf X geteilten Video.
Unzufriedenheit bei Nachbarn
Mehrere Nachbarländer Deutschlands kritisieren die von Dobrindt angekündigten Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Außengrenzen. Bundesaußenminister Johann Wadephul sprach im ZDF von einer "Zwischenphase", durch die man jetzt möglicherweise gehe.
Polens Ministerpräsident Donald Tusk kündigte beim Antrittsbesuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Warschau Widerstand gegen die Anordnungen an. Deutschland werde in sein Gebiet lassen, wen es wolle, und Polen werde nur in sein Gebiet lassen, wen Polen akzeptiere, sagte Tusk bei einer Pressekonferenz. Wenn jemand eine Kontrolle an der polnischen Grenze einführe, werde Polen umgekehrt auch eine solche Kontrolle einführen. Und das ergebe auf lange Sicht einfach keinen Sinn, kritisierte Tusk.
Auch die Schweiz kritisierte Dobrindts Ankündigung, Grenzkontrollen auszuweiten und sogar Asylbewerber an den deutschen Außengrenzen zurückzuweisen. Dies verstoße gegen geltendes Recht, meinte Justizminister Jans.
Österreichs Innenministerium pocht auf die Einhaltung des EU-Rechts. Zugleich vermied das vom konservativen Gerhard Karner (ÖVP) geführte Ministerium aber offene Kritik an Deutschland und betonte, man verfolge gemeinsame Ziele in der Asylpolitik. "Österreich begrüßt generell die Bestrebungen Deutschlands im Kampf gegen die Schleppermafia und illegale Migration", hieß es.
Rechtlich eindeutig?
Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Experten lesen geltendes EU-Recht so, dass Zurückweisungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht hier indes Klarheit. Deutschland habe mit sämtlichen Anrainerstaaten sogenannte Rückübernahme-Vereinbarungen vertraglich geregelt, sagte der stellvertretende Vorsitzende Heiko Teggatz der "Welt". Inhalt dieser Verträge sei auch, ab welchem Zeitpunkt eine Person als eingereist gilt. "Dieses ist erst dann der Fall, wenn die Einreisekontrolle abgeschlossen ist. Auf welchem Hoheitsgebiet die Kontrollstelle liegt, spielt dabei keine Rolle."