Der Unterschied zwischen Staatssekretären und Staatsministern – und was sie leisten sollen

Philipp Amthor soll einer werden, Tino Sorge auch, Daniela Ludwig ebenfalls. Am Montag haben CDU und CSU ihr avisiertes Personaltableau für die schwarz-rote Regierung bekannt gegeben – und neben den Ministerinnen und Ministern auch eine Riege an Staatssekretären genannt. Hier finden Sie eine Übersicht der designierten Ministerinnen und Minister  – und hier eine Übersicht der designierten Staatssekretäre.

Bei den Posten gibt es allerdings sprachliche Feinheiten: Manche tragen den Titel Parlamentarische Staatssekretäre, andere sind Staatsminister oder beamtete Staatssekretäre.

Was bedeuten die einzelnen Bezeichnungen? Und wo liegen die Unterschiede? Ein Überblick.

Bundesministerin und Bundesminister

Wer Bundesministerin oder Bundesminister wird, leitet ein ganzes Ministerium – und damit mehrere Hundert Mitarbeitende. Mit dem Amt geht die Verantwortung für ein ganzes Ressort einher, also etwa das Verkehrsministerium oder das Auswärtige Amt.

Die Bundesministerinnen und Bundesminister sitzen zudem im Kabinett des Bundeskanzlers. An den Sitzungen nehmen zwar auch Staatsminister teil, die haben aber bei diesen Sitzungen, anders als die Bundesminister, kein Stimmrecht.

Kanzleramtschef

Wer das Kanzleramt führt, leitet zwar kein eigenes Ministerium, erhält aber dennoch Ministerrang. Thorsten Frei, einer der engsten Vertrauten von CDU-Chef Friedrich Merz, soll künftig für ihn das Kanzleramt führen.

Staatsministerin und Staatsminister

Die Bezeichnung soll die besondere Bedeutung des Amtes unterstreichen – ist aber zugleich irreführend. Ein Staatsminister ist kein Minister, führt also kein eigenes Ministerium. Stattdessen ist er de facto ein Staatssekretär. Die andere Bezeichnung ist der Zuordnung geschuldet: Staatsministerinnen und Staatsminister sind an das Kanzleramt oder das Auswärtige Amt angedockt. Wer Aufgaben in einem anderen Ministerium übernimmt, wird hingegen Staatssekretär genannt.

Der bekannteste Staatsminister ist der für Kultur und Medien. Diese Aufgabe soll künftig im Kanzleramt Wolfram Weimer übernehmen.

Staatssekretärin und Staatssekretär

Die Staatssekretäre sind an die Ministerien angedockt und unterstützen die jeweiligen Bundesministerinnen und -minister in ihren Regierungsaufgaben. Näher umschrieben ist die Aufgabe nicht. Im Auswärtigen Amt und Kanzleramt werden sie zu Staatsministern ernannt – so sollen sie auf internationaler Bühne auf Augenhöhe auftreten können. In den übrigen Ministerien bleibt die Bezeichnung Staatssekretär bestehen.

Es gibt zwei Unterscheidungen:

  • Parlamentarische Staatssekretäre sind Mitglieder des Bundestages.

  • Beamtete Staatssekretäre sind nicht Teil des Parlaments.

Die beamteten Staatssekretäre leiten in der Regel Facharbeit in den Ministerien. Entsprechend wechseln sie nicht direkt mit, wenn ein neuer Minister oder eine Ministerin in das eigene Bundesministerium kommt. Die Parlamentarischen Staatssekretäre hingegen müssen in der Regel gehen, sobald die Leitung im Ministerium wechselt. Die beamteten Staatssekretäre gehören allerdings zur Gruppe der politischen Beamten, die nach § 54 BeamtStG jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder entlassen werden können.

Pro Bundesministerium gibt es je nach Größe und Wichtigkeit zwischen ein bis drei verbeamtete und auch ein bis drei Parlamentarische Staatssekretäre.

Zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären und den Bundesministern besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Sie werden vom Bundeskanzler – im Einvernehmen mit den jeweiligen Ministerinnen und Ministern – dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen.

Obwohl Parlamentarische Staatssekretäre im Bundestag sitzen müssen, gibt es seit 1999 mit der sogenannten Lex Naumann eine Ausnahme: für die Staatsminister im Kanzleramt. Dort »kann von diesem Erfordernis abgesehen werden«. Bislang war das dreimal der Fall: bei Michael Naumann, dem Namensgeber der »Lex Naumann« und bei Julian Nida-Rümelin und Christina Weiss. Sie waren je Verantwortliche für Kultur und Medien, ohne zugleich Angehörige des Parlaments zu sein.

Auch der designierte – und bereits umstrittene  – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer besitzt kein Mandat im Bundestag.

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