Verbraucherzentrale wirft Festivals Abzocke mit Bezahlchips vor

Sommer, (hoffentlich) Sonne und gute Musik: Es ist wieder Festivalzeit. Bei Rock am Ring, Parookaville, dem splash! und vielen weiteren Festivals feiern Zehntausende in diesem Jahr und geben ihr Geld für Getränke, Essen oder Merch aus. Das läuft mittlerweile oft bargeldlos ab, Besucherinnen und Besucher zahlen mit einem Bezahlchip, den sie zuvor mit Guthaben aufgeladen haben. Doch nun mahnt die Verbraucherzentrale, dabei würden den Feiernden bei einigen Festivals unzulässige Zusatzkosten auferlegt.

Einige Festivalveranstalter setzen auf aufladbare Bezahlchips und begründen das mit schnelleren Bezahlvorgängen, mehr Sicherheit, geringerem Aufwand und einer besseren Umsatzkontrolle.

Kritik am Bezahlchip

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)  sieht laut einer Mitteilung aber drei größere Probleme:

  1. Für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung würden öfter Zusatzkosten verlangt, was unzulässig sei, gerade wenn die Chips die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival seien.

  2. Mehrere Veranstalter verlangten Entgelt für die Rückerstattung des Restguthabens oder verlangten einen Mindestbetrag. Der VZBV betont: »Veranstalter sind bereits gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restguthabens verpflichtet.«

  3. Manche Veranstalter setzten Fristen von nur wenigen Wochen, in denen sich die Verbraucher um eine Rückerstattung ihres Restguthabens kümmern müssen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale zu kurz. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Eine Prüfung der Verbraucherzentrale ergab der Mitteilung zufolge außerdem, dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt angaben. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Preisen nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen worden.

Die Verbraucherzentrale habe seit Mai 2025 zehn Festivalveranstalter abgemahnt, weil mindestens eines der vier genannten Probleme vorgelegen habe. Acht Veranstalter hätten mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben, so die Verbraucherzentrale.

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