Weniger Aufwand für Rentner: einfache Steuererklärung nutzen

Ruheständlern mit simplen Finanzen steht eine vereinfachte Form der Steuererklärung offen. Doch nicht jeder oder jede kann auch wirklich davon profitieren.

Durch unzählige Formulare wälzen, haufenweise Daten eingeben, bei zig Belegen den Überblick behalten: So kann die Erstellung einer Steuererklärung im Ruhestand aussehen. Muss sie aber nicht. Denn für all jene Rentnerinnen und Rentner, die nur begrenzt steuerrelevante Informationen teilen können, sieht die Finanzverwaltung eine vereinfachte Form der Steuererklärung vor.

Nur online möglich

Voraussetzung ist, dass Interessierte fit am Rechner sind. Der Grund: Die vereinfachte Steuererklärung ist lediglich papierlos übermittelbar. Zugänglich ist sie aber nur denjenigen, die außer inländischer Renten- oder Pensionseinkünfte, Kapitalerträge und Entgelte aus einem Minijob keine weiteren Einnahmen haben. Weil das Finanzamt diese Daten automatisch übermittelt bekommt, müssen Ruheständler deutlich weniger Daten selbst eintragen.

Allerdings können Sie auf den überschaubaren Formularen auch nur begrenzt steuerrelevante Ausgaben angeben, die die Steuerlast senken. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zufolge können zum Beispiel Handwerkerleistungen angegeben werden. Für das Absetzen von Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten taugt die einfache Form nicht.

Zuerst Zugangsnummer beantragen

Rentnerinnen und Rentner finden die vereinfachte Steuererklärung unter einfach.elster.de. Wer seine Erklärung zum ersten Mal auf diese Art und Weise erledigen möchte, muss dort unter Angabe des Geburtsdatums und der persönlichen Identifikationsnummer zunächst eine Zugangsnummer beantragen, mit deren Hilfe die Erklärung anschließend bearbeitet werden kann.

Sie sind Rentner oder Pensionär und Ihre jährlichen Gesamteinkünfte übersteigen den Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro? Dann sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für einige mag das eine Qual sein. Aber es gibt Möglichkeiten, die Ihnen die Erklärung erleichtern.

Wichtig: Denken Sie daran, etwaige Spenden, Mitgliedsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben. Diese Posten senken die Steuerlast. Falls Sie neben Ihrer Rente oder Pension allerdings weitere Einkünfte - etwa aus Vermietung oder Gewerbe - haben sollten, müssen Sie die vollständigen Steuererklärungsformulare nutzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

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