Oberverwaltungsgericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster

Es war im Grunde das Gegenteil einer Leseempfehlung: Die Stadtbücherei in Münster hatte 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Hinweis versehen. Der muss einem Gerichtsbeschluss zufolge nun entfernt werden.

Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut einer Mitteilung . Die Beschwerde eines Autors gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.

Der Autor bestreitet in seinem Werk die bemannte Mondlandung und den Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki. Im sogenannten Einordnungshinweis schrieb die Bibliothek, dass es sich um ein »Werk mit umstrittenem Inhalt« handle, das »aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt« werde.

Das OVG bewertete diesen Hinweis nun als rechtswidrig. In dem Buch enthaltene Meinungen würden dadurch abgewertet. Der Hinweis könne zudem potenzielle Leser abschrecken. Bibliotheken dürften Bücher anschaffen oder eine Anschaffung ablehnen, betonte das Gericht weiter. Sie dürften aber keine negativen Wertungen am Bestand anbringen.

Die gesetzlichen Vorgaben zielen demnach darauf, den Bibliotheksnutzern »als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen«, hieß es weiter. Die Meinungsbildung solle dabei ohne Lenkung möglich sein. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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